Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2017, PDF-Version

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung der Vermietungssoftware „rentingforce“ (im Folgenden „Software“) über das Internet an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“).

2. Für bestimmte Leistungen von rentingforce können ergänzend zu den AGB besondere Nutzungsbedingungen und/ oder Service Level Agreements (SLA) gelten, die den AGB bei Widersprüchen vorgehen. Regelungen in vom Kunden akzeptierten Vertragsdokumenten (insbesondere in einem Angebot von rentingforce) haben bei Widersprüchen Vorrang vor den AGB sowie den ggf. anwendbaren besonderen Nutzungsbedingungen und/ oder SLA. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn rentingforce Leistungen erbringen sollte, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen.

3. rentingforce ist berechtigt, die AGB zu ändern. Neufassungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von rentingforce aber mit einer Frist von 2 Wochen außerordentlich gekündigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote von rentingforce sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann rentingforce innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrem Zugang annehmen.

2. Die AGB gelten auch für solche Verträge, die online über die rentingforce-Website von rentingforce geschlossen werden. Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Kunden durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde auf einer gesonderten Seite seine Bestelldaten noch einmal kontrollieren und ggf. Korrekturen vornehmen (z.B. eine andere Vertragslaufzeit auswählen).

3. rentingforce wird den Eingang der elektronischen Bestellung des Kunden durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Sie dient lediglich dazu, den Kunden über den Zugang seiner Bestellung zu informieren. Der Vertrag kommt erst durch eine separate Auftragsbestätigung von rentingforce oder spätestens mit Freischaltung des Angebots für den Kunden zustande. rentingforce ist frei darin, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von rentingforce.

4. Nach einer elektronischen Bestellung des Kunden über die Website von rentingforce werden die individuellen Bestelldaten des Kunden von rentingforce gespeichert. Der Kunde kann seine Bestelldaten auch nach Abschluss des Bestellvorgangs über die Website abrufen. Im Übrigen kann jeder Kunde seine Bestelldaten während der Vornahme seiner Bestellung ausdrucken und bekommt diese auch in der automatischen Eingangsbestätigung (mitsamt der in den Vertrag einbezogenen AGB) nochmals zugesandt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist ferner über die rentingforce-Website jederzeit abrufbar und ausdruckbar. Verträge über die Website werden in deutscher Sprache geschlossen.

§ 3 Leistungsumfang

1. rentingforce wird dem Kunden die Software (in ihrer jeweils aktuell freigegebenen Version) während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit betriebsbereit über das Internet zur Nutzung überlassen. Updates der Software werden dem Kunden während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der Software erhält der Kunde eine elektronische Benutzerdokumentation in deutscher Sprache. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich im Einzelnen aus den Beschreibungen auf der rentingforce-Website und in der Benutzerdokumentation.

2. rentingforce stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz auf einem virtuellen Datenserver in einem externen Rechenzentrum zur Speicherung seiner mit der Software erhobenen und verwalteten Flottendaten sowie seiner Endkundendaten zur Verfügung (Hosting). Bestandteil des Leistungsangebots ist ferner die Zurverfügungstellung eines Website-Templates, auf dessen Basis der Kunde eine eigene, individuell gestaltete Website mit Online-Buchungsmöglichkeit für seine Endkunden einrichten kann (inklusive der Einrichtung einer kundenindividuellen Domain).

3. rentingforce gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software (inklusive des Zugriffs auf die vom Kunden gespeicherten Daten) am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von rentingforce beauftragten Rechenzentrums) von 99% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von rentingforce liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von

· Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Kunden,

· geplanten und angekündigten Wartungsarbeiten,

· technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von rentingforce (z.B. bei der Internetanbindung außerhalb des Rechenzentrums) oder

· höherer Gewalt

nicht erreichbar ist. rentingforce wird sich bemühen, geplante Wartungsarbeiten dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit anzukündigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 10 Stunden im Monat nicht überschreiten.

4. rentingforce kann den Zugang des Kunden zur Software zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software und/oder der gespeicherten Kundendaten dies erfordern. rentingforce wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.

5. Für Fragen zur Anwendung und Nutzung der Software steht dem Kunden während der Laufzeit seines Vertrages eine Online-Hilfe im Kundenportal zur Verfügung. Bei auftretenden Störungen und Fehlern, die eine Nutzung der Software ganz oder teilweise verhindern, steht dem Kunden die Service E-Mail-Adresse support@rentingforce.com zur Verfügung.

6. rentingforce ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen, insbesondere bedient sich rentingforce eines externen Rechenzentrums mit Standort innerhalb der EU, in dem die Software zur Nutzung vorgehalten und die Daten des Kunden gespeichert werden.

7. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Software können während der Vertragslaufzeit neue Funktionen und Leistungen hinzukommen und Teilfunktionen bzw. Teilleistungen verändert werden oder wegfallen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird.

§ 4 Erbringung von Dienstleistungen

1. Schließen die Vertragsparteien eine separate Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. die kundenindividuelle Anpassung und/ oder Ergänzung der Software durch Customizing oder Individualprogrammierung, die Anpassung und/ oder Erstellung von Formularen, die Migration von Daten etc.), gelten hierfür die folgenden Absätze dieses § 4.

2. Erstellt rentingforce gemeinsam mit dem Kunden ein Pflichtenheft, wird der Kunde das Pflichtenheft unverzüglich nach Übergabe an ihn prüfen und gegenüber rentingforce schriftlich oder per E-Mail freigeben; die Regelungen zur Abnahme in Absatz 4 gelten für die Freigabe des Pflichtenhefts entsprechend. Spätere Änderungen der Leistungen gegenüber der Beschreibung im Pflichtenheft bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sämtliche erbrachten Dienstleistungen sind vom Kunden mangels abweichender Vereinbarung gesondert nach Aufwand zu vergüten.

3. An kundenindividuellen Anpassungen und/ oder Ergänzungen der Software sowie an sonstigen individuellen Arbeitsergebnissen (z.B. an erstellten Formularen) erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe des § 10 dieser AGB. rentingforce darf solche Anpassungen und/ oder Ergänzungen der Software und der Formulare nach freiem Ermessen in den Standard der Software übernehmen und z.B. im Rahmen eines allgemein verfügbaren Updates auch anderen Kunden zur Nutzung zugänglich machen.

4. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Abnahme von Leistungen stattzufinden hat oder die Durchführung eines Abnahmeverfahrens zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wird, gelten Leistungen spätestens als abgenommen, wenn

a. die Arbeitsergebnisse übergeben wurden und, sofern rentingforce auch die Installation oder Implementierung der Arbeitsergebnisse schuldet, die Installation bzw. Implementierung abgeschlossen ist,

b. rentingforce dem Kunde die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem Absatz mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, und

c. (i) seit der Aufforderung zur Abnahme zehn (10) Werktage vergangen sind, ohne dass der Kunde abnahmeverhindernde Mängel gerügt hat, oder (ii) der Kunde mit der produktiven Nutzung der Arbeitsergebnisse begonnen hat (diese also nicht nur zu reinen Testzwecken in Betrieb genommen hat).

Abnahmeverhindernd sind nur wesentliche Mängel, die die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse zum vereinbarten oder vorausgesetzten Zweck aufheben oder stark einschränken.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software notwendigen technischen Mindestanforderungen an die vom ihm eingesetzte Hard- und Software (insbesondere gängiger Internet-Browser in aktueller Version) sowie an seine Internetanbindung erfüllt sind; die technischen Mindestanforderungen sind in der Benutzerdokumentation zusammengefasst. Der Kunde trifft ferner im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts (z.B. durch Anfertigung regelmäßiger Datensicherungen, regelmäßige Überprüfung seiner IT-Systeme etc.). Für die ordnungsgemäße Archivierung und Sicherung seiner Daten durch die regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien ist der Kunde selbst verantwortlich.

2. Für seine eigene Website auf Basis des hierfür zur Verfügung gestellten Templates von rentingforce ist der Kunde selbst verantwortlich, insbesondere in Bezug auf die Rechtskonformität der auf die Website eingestellten Inhalte sowie die Einhaltung sonstiger rechtlicher Anforderungen, z.B. in Bezug auf die Anbieterkennzeichnung (Impressum), die Datenschutzerklärung, die Einhaltung der sonstigen Vorschriften des E-Commerce- und Fernabsatzrechts sowie des Wettbewerbsrechts und des Reiserechts (z.B. bei der Ausgestaltung des vom Kunden ggf. hinterlegten Charter-Vertrages). Der Kunde wird seine Endkunden insbesondere über die Datenverarbeitung durch rentingforce und deren Zweckbestimmung deutlich und transparent aufklären. Der Kunde trägt in seinem Einflussbereich die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen an eine rechtskonforme Ausgestaltung der Website und des Bestell- bzw. Buchungsprozesses nach dem jeweils auf ihn anwendbaren Recht. rentingforce übernimmt insoweit keine Beratungspflichten gegenüber dem Kunden.

3. Der Kunde räumt rentingforce an den von ihm auf seine Website hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Inhalten (z.B. Texte, Fotos etc.) im Zeitpunkt des Uploads ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt auf eine Verwertung der Inhalte (insbesondere durch deren Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung) zu Zwecken der Vertragserfüllung. Der Kunde sichert zu, dass er über die hierfür notwendigen Urheberrechte verfügt und die Nutzung der Inhalte durch rentingforce keine Rechte Dritter verletzt. Bei Inhalten, die Personen deutlich identifizierbar zeigen, wird der Kunde vor dem Upload das Einverständnis der abgebildeten Personen (oder ihrer Erziehungsberechtigten) zur Nutzung einholen.

4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte (z. B. Bilder, Videos, Namen) mit beleidigendem, pornografischem oder sonstigem moralisch verwerflichen oder anstößigen, insbesondere rassistischem, Charakter zu verbreiten oder auf solche zu verlinken. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine rechtlich geschützten Begriffe, Namen und Marken zu verwenden. Der Kunde wird stets alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Jugendschutz, Datenschutz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, sowie in den Bereichen des Strafrechts, Urheberrechts und Markenrechts beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, auf seiner Website Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten, die

· gegen geltendes Recht verstoßen, ordnungs- oder sittenwidrig sind;

· Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen;

· obszönen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährdenden oder beeinträchtigenden Charakter haben;

· beleidigenden, belästigenden oder verleumderischen Charakter haben;

· personenbezogene Daten von Dritten ohne deren ausdrückliche Einwilligung zum Gegenstand haben.

5. Es ist dem Kunden untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zur Software an unbefugte Dritte weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können. Der Kunde wird rentingforce unverzüglich benachrichtigen, sofern der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben könnten.

6. Bei dem Verdacht eines Verstoßes des Kunden gegen seine in diesem § 5 geregelten Pflichten ist rentingforce berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren und die Website des Kunden vorübergehend abzuschalten. Der Kunde stellt rentingforce von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden hochgeladene Inhalte oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten durch den Kunden gegenüber rentingforce geltend machen; der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von rentingforce. Dies gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Weitergehende Ansprüche von rentingforce bleiben unberührt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus dem Angebot von rentingforce oder wird dem Kunden im Rahmen des Online-Bestellprozesses angezeigt. Sie richtet sich nach der durch den Kunden lizenzierten Anzahl von Benutzern. Die Nutzungsgebühr wird dem Kunden jeweils zu Beginn der Vertragsperiode in voller Höhe im Voraus in Rechnung gestellt bzw. je nach vereinbarter Zahlungsmethode von seinem Konto abgebucht. Erbrachte Dienstleistungen sind vom Kunden mangels abweichender Vereinbarung nach Aufwand zu vergüten und werden von rentingforce monatlich zu Beginn des auf die Leistungserbringung folgenden Monats in Rechnung gestellt.

2. rentingforce ist berechtigt, die Nutzungsgebühr zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Kundenvertrages entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen (z.B. der Rechenzentrumskosten) angemessen, maximal um 10%, zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung wird rentingforce dem Kunden gegenüber so rechtzeitig ankündigen, dass dieser den Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode, d.h. zum Wirksamwerden der Preiserhöhung, ordentlich kündigen kann. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, setzt sich der Vertrag zu dem erhöhten Preis fort. Auf diese Wirkung wird rentingforce den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung hinweisen. Unbeschadet hiervon ist rentingforce berechtigt, die Nutzungsgebühr anzupassen, wenn die Software während der laufenden Vertragsperiode um weitere Module, Funktionen etc. ergänzt wird; ob der Kunde solche kostenpflichtigen zusätzlichen Module, Funktionen etc. in Anspruch nimmt, liegt in seinem Ermessen.

3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

4. rentingforce kann zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs einen externen Dienstleister einschalten und ihre Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden an diesen abtreten. Der externe Dienstleister erhält in diesem Fall nur die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden.

5. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines wesentlichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so ist rentingforce nach vorheriger Mahnung und Androhung der Sperrung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Forderungen zu sperren und die Website des Kunden vorübergehend abzuschalten. Weitergehende Rechte von rentingforce aufgrund des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

§ 7 Ansprüche wegen Mängeln

1. rentingforce übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software und die sonstigen Leistungen der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung entsprechen und frei von Schutzrechten Dritter sind, die den vertragsgemäßen Gebrauch verhindern oder beschränken. Ansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der Software dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren.

2. Sollte ein Mangel auftreten, hat der Kunde rentingforce hierüber unverzüglich zu unterrichten. Ordnungsgemäß gerügte Mängel der Software werden von rentingforce während der Laufzeit des Vertrages im Rahmen der durch die Nutzungsgebühr abgedeckten Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten innerhalb angemessener Frist behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kunden einen wichtigen Grund dar, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung aufgrund eines unerheblichen Mangels kommt nicht in Betracht. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet rentingforce nur in den Grenzen des § 9.

§ 8 Verletzung von Schutzrechten Dritter

1. Falls Dritte aufgrund der Softwarenutzung durch den Kunden Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen diesen geltend machen, wird der Kunde rentingforce hierüber unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. rentingforce ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht rentingforce von dieser Berechtigung Gebrauch, wird der Kunde rentingforce in angemessenem Umfang unentgeltlich unterstützen. Der Kunde wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.

2. Weist die Software einen Rechtsmangel auf, verschafft rentingforce dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software. rentingforce kann die Software alternativ auch ganz oder teilweise gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Kann eine Verletzung fremder Schutzrechte und/ oder eine rechtliche Auseinandersetzung über entsprechende Drittansprüche dadurch vermieden oder beendet werden, dass der Kunde eine von rentingforce zur Verfügung gestellte neue Softwareversion benutzt, so ist er zu deren Übernahme und Nutzung im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet, es sei denn der Austausch ist für ihn unzumutbar.

3. rentingforce wird den Kunden im Rahmen der Haftungsgrenzen des § 9 von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von rentingforce zu vertretenden Rechtsmangel beruhen. Im Übrigen gelten für die Ansprüche des Kunden aufgrund von Rechtsmängeln die Regelungen für Sachmängel in § 7 dieser AGB entsprechend.

§ 9 Haftung

1. Für Mängel der überlassenen Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet rentingforce entgegen der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn rentingforce solche Mängel zu vertreten hat. Erbringt rentingforce gegenüber dem Kunden Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B. die Überlassung der Software während einer unentgeltlichen Testphase, haftet rentingforce insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

2. Im Übrigen leistet rentingforce Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. vertragliche Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), nur in folgendem Umfang:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

· in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf, und zwar auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt jedoch pro Schadensfall und für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen auf das 10-fache der vereinbarten (jährlichen, bei kürzerer Laufzeit des Vertrages ggf. auf das Jahr hochgerechneten) Nutzungsgebühr, mindestens jedoch auf 25.000,- EUR für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres zusammen (als maximaler Obergrenze).

3. Bei Datenverlust haftet rentingforce nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, es sei denn rentingforce hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungs-gesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. rentingforce steht der Einwand des Mitverschuldens offen.

§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten an der Software

1. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, inklusive der durch rentingforce erstellten oder für den Kunden angepassten Software sowie der sonstigen kundenindividuellen Arbeitsergebnisse (Dokumentationen, Formulare etc.), verbleiben im Verhältnis zum Kunden ausschließlich bei rentingforce.

2. Der Kunde erhält an der Software und den sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht, diese durch die vereinbarte Anzahl gleichzeitig zugreifender Benutzer für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Die Software darf vom Kunden zu Zwecken des Flottenmanagements (z.B. für Yachten, Autos etc.) eingesetzt werden; die bestimmungsgemäße Nutzung der Software ergibt sich im Übrigen aus der entsprechenden Beschreibung der Einsatzzwecke auf der rentingforce-Website.

3. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung (in jeder Form) einschließlich der Vermietung, zur Bearbeitung sowie zur Nutzung der Software für oder durch Dritte verbleiben bei rentingforce.

4. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von rentingforce nicht verändern oder entfernen.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei sowie über sonstige erkennbar vertrauliche betriebliche Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie unbefugten Dritten nicht zu offenbaren.

2. rentingforce wird die personenbezogenen Daten des Kunden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeiten und nutzen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung sowie zur Zahlungsabwicklung und im Übrigen nur, wenn der Kunde zuvor seine Einwilligung erteilt hat.

3. Verarbeitet der Kunde im Rahmen des Vertrages mit rentingforce personenbezogene Daten Dritter (insbesondere solche seiner Endkunden), ist er als verantwortliche Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch rentingforce einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere wird der Kunde seine Endkunden über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten entsprechend informieren. Soweit rentingforce personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. rentingforce ist berechtigt, solche Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung an Subunternehmer (insbesondere den Betreiber des jeweils beauftragten externen Rechenzentrums) weiterzugeben.

4. Stimmt der Kunde einer Nennung als Referenzkunde zu, darf rentingforce den Namen des Kunden sowie seine Unternehmenskennzeichen, Marken und Logos in gedruckten Publikationen und auf der Website von rentingforce zu eigenen Werbezwecken nutzen und wiedergeben.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag hat je nach der vom Kunden bei seiner Bestellung ausgewählten Option eine Laufzeit von einem (Vertrags-)Jahr oder einem (Vertrags-)Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der abgelaufenen Vertragsperiode, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende seiner jeweiligen Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit von einer monatlichen in eine jährliche Vertragsperiode wechseln; umgekehrt ist dies nur am Ende der jeweiligen Vertragsperiode möglich.

2. Das Recht beider Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für rentingforce insbesondere dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, wenn sich der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen Teil der fälligen Vergütung länger als 4 Wochen in Verzug befindet oder wenn er in sonstiger Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach entsprechender Aufforderung durch rentingforce nicht innerhalb 1 Woche einstellt. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

3. Nach ihrer Wahl kann rentingforce bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Kunden zur Software zunächst vorübergehend sperren und den Kunden unter Fristsetzung zur Beseitigung des wichtigen Grundes bzw. zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte von rentingforce (insbesondere der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung und das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung) bleiben hiervon unberührt. Wird der Vertrag von rentingforce aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund außerordentlich gekündigt, behält rentingforce den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ablauf der aktuellen Vertragsperiode.

4. Für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages (und während seiner Laufzeit jederzeit) hat der Kunde die Möglichkeit, die von ihm auf der zur Verfügung gestellten Hardware gespeicherten Daten per Download abzurufen und zu exportieren (als CSV-Dateien, d.h. ohne logische Verknüpfung der Daten). rentingforce ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu speichern, zu archivieren und/oder für den Zugriff durch den Kunden vorzuhalten.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Eine Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Kunden an Dritte – einschließlich verbundener Unternehmen des Kunden – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von rentingforce.

2. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax genügt, E-Mail nicht). Das Schriftformerfordernis kann selbst nur schriftlich aufgehoben werden.

3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für den Sitz von rentingforce zuständige Gericht. rentingforce hat das Recht, auch an jedem anderen national oder international zuständigen Gericht Klage zu erheben.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirtschaftlich gewollt haben.